Zwei Angaben sind auf EU-Weinetiketten seit dem 8. Dezember 2023 verpflichtend: ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2021/2117, die die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation geändert und Wein damit an die Lebensmittelinformationsregeln angeglichen hat, denen alles andere im Supermarktregal seit Jahren folgt.
Für die meiste Verwirrung sorgt nicht die Frage, ob deklariert werden muss, sondern wo. Der größte Teil der neuen Angaben darf auf einem digitalen Etikett stehen, das über einen QR-Code erreichbar ist. Ein Teil darf es nicht. Wer hier falsch aufteilt, hat eine Flasche, die konform aussieht und es nicht ist.
Welche Ihrer Weine betroffen sind
Ausschlaggebend ist die Ernte, nicht das Abfüll- oder Verkaufsdatum.
Wein aus Trauben, die ab dem 8. Dezember 2023 geerntet wurden, muss die neuen Angaben tragen. Wein, der davor nach den früheren Regeln erzeugt wurde, darf in der Regel bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht werden.
In der Praxis führen die meisten Erzeuger deshalb zwei Etikettenversionen parallel — ältere Jahrgänge im alten Format, neue im neuen — und werden das tun, solange der Restbestand reicht. Es lohnt sich, festzuhalten, welche Artikel auf welchem Format laufen, statt es bei einer Zollkontrolle herauszufinden.
Was auf der Flasche gedruckt bleiben muss
Drei Angaben lassen sich nicht auf ein digitales Etikett verlagern:
Der Energiewert. Die Nährwertdeklaration darf außerhalb des Etiketts erfolgen, außer beim Energiewert, der auf dem physischen Etikett stehen muss. Er darf in verkürzter Form mit dem Symbol „E" angegeben werden, gefolgt vom Wert in kJ und kcal je 100 ml.
Allergene. Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen — bei Wein meist Sulfite sowie Ei- oder Milcherzeugnisse aus der Schönung — müssen immer auf dem physischen Etikett deklariert werden. Eine elektronische Alternative gibt es dafür nicht.
Alles, was ohnehin schon verpflichtend war. Ursprungsbezeichnung, vorhandener Alkoholgehalt, Nennvolumen, Herkunft, Abfüller, Allergene, Losnummer. Die neuen Regeln ergänzen diese Liste, sie ersetzen sie nicht.
Was auf das E-Label darf
Die vollständige Nährwertdeklaration — Energie sowie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils je 100 ml.
Das Zutatenverzeichnis — Trauben sowie alle Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die im Enderzeugnis noch vorhanden sind.
Beides darf elektronisch bereitgestellt werden, auf der Flasche durch ein Symbol oder einen QR-Code gekennzeichnet, sofern die unten genannten Anforderungen erfüllt sind.
Nährwerte berechnen
Sie brauchen nicht für jeden Wein eine Laboranalyse. Nährwerte dürfen durch Berechnung ermittelt werden, auf Basis allgemein anerkannter Daten — für die meisten Stillweine heißt das, den Energiewert aus Alkohol und Restzucker abzuleiten, statt Proben einzuschicken. Die Analyse ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Die Regeln, die ein E-Label einhalten muss
Hier scheitert eine selbstgebaute Lösung meistens. Die Seite hinter dem QR-Code ist keine Landingpage — sie ist eine regulierte Fläche, und dafür gelten Bedingungen:
- Keine Marketing- oder Verkaufsinformationen. Die Seite mit den verpflichtenden Angaben darf diese nicht zusammen mit Werbeinhalten zeigen. Ein QR-Code, der im Shop, bei der Newsletter-Anmeldung oder auf einer Seite mit „Jetzt kaufen" landet, ist nicht konform.
- Keine Erhebung oder Nachverfolgung von Nutzerdaten. Keine Analyse, die den Scannenden profiliert, keine Tracking-Cookies, keine Anmeldeschranke.
- Direkter Zugang. Der Scan muss zur Information selbst führen, nicht auf eine Startseite, durch die sich der Verbraucher erst navigieren muss.
- In der richtigen Sprache verfügbar. Verpflichtende Angaben müssen in einer Sprache vorliegen, die für Verbraucher im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlich ist. Wer in vier Länder exportiert, braucht ein E-Label, das in vier Sprachen antwortet.
- Es muss dauerhaft funktionieren. Eine URL, die auf 30.000 Flaschen gedruckt ist, muss so lange auflösen, wie diese Flaschen im Regal stehen. Was immer Sie einsetzen: Der Link muss den nächsten Relaunch der Website überleben.
Eine praktische Checkliste
Bevor Sie ein neues Etikett freigeben:
- Stammt der Wein aus einer Ernte ab dem 8. Dezember 2023?
- Ist der Energiewert auf dem physischen Etikett gedruckt?
- Sind die Allergene auf dem physischen Etikett gedruckt?
- Kennzeichnet der QR-Code oder das Symbol die elektronischen Angaben eindeutig?
- Trägt die E-Label-Seite das Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwerttabelle?
- Ist diese Seite frei von Marketinginhalten und Tracking?
- Löst sie in jeder Sprache auf, in deren Markt Sie verkaufen?
- Haben Sie festgehalten, welche Artikel auf dem neuen Format laufen?
Wo es üblicherweise schiefgeht
Die beiden häufigsten Fehler sind immer dieselben. Der erste: das E-Label als Marketing-Asset zu behandeln — eine schön gestaltete Seite mit der Geschichte des Guts, einem Instagram-Link und der Nährwerttabelle irgendwo weiter unten. Der zweite: ein QR-Code, der auf eine URL zeigt, für deren Verlängerung sich niemand zuständig fühlt.
Beides ist vermeidbar, und beides ist im Kern kein Etikettierungsproblem. Es sind Datenprobleme: Dieselben Weinangaben müssen einmal strukturiert und dann an mehreren Stellen und in mehreren Sprachen veröffentlicht werden, ohne auseinanderzulaufen.
Genau das leistet Drinksbase — strukturierte Weindatensätze, aus denen eine konforme E-Label-Seite und ein QR-Code entstehen, auf Abruf übersetzt, mit einer öffentlichen Seite, die frei bleibt von allem, was dort nicht hingehört.
Dieser Beitrag ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2021/2117 und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der geänderten Fassung; nationale Behörden können eigene Anforderungen ergänzen. Klären Sie die Details mit Ihrer zuständigen Behörde oder einer Fachberatung, bevor Sie ein Etikett in Druck geben.